Bildung

Grundpatenschaften

Rolle, Aufgaben und Leistungen der Stiftungen im Rahmen einer lokalen Grundpatenschaft
  1. Mit der Übernahme einer lokalen Grundpatenschaft erklärt eine private Stiftung ihre Bereitschaft, eine Kommune beim Aufbau eines kohärenten kommunalen Bildungswesens zu unterstützen. Hierzu vereinbaren Stiftung und Kommune zum Programmstart individuell eine Kooperation.

  2. In den Grundpatenschaften konzentrieren sich die Stiftungen demnach nicht auf die Unterstützung der Kommunen in einzelnen Aktionsfeldern des Programms „Lernen vor Ort“ oder in regionalen Teilbereichen des Standortes. Eine Grundpatenschaft zielt darauf ab, die geförderte Kommune als Ganzes zu begleiten und zu unterstützen. Sie soll dazu beitragen, die Nachhaltigkeit des begonnenen Prozesses in der Weiterentwicklung des Bildungssystems zu sichern.

  3. Bei einer Grundpatenschaft können die Unterstützungsleistungen der Stiftung grundsätzlich darin bestehen, dass sie ihr Knowhow und ihre Organisationskraft zur Verfügung stellen, um u. a.

    • als unabhängige Moderatorin zu wirken,
    • ihre Expertise in den Entwicklungsprozess einzubringen,
    • die Nachhaltigkeit der Entwicklungsarbeiten zu festigen und
    • bei der Anbahnung und Vereinbarung weiterer öffentlich – privaten
      Partnerschaften zu helfen.

    Für besonders innovative Entwicklungsaufgaben können die Stiftungen auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

  4. Als konkrete Formen von Stiftungsleistungen im Rahmen einer lokalen Grundpatenschaft können vor Ort u. a. vereinbart werden:

    • Teilnahme an Arbeits- und Steuerungstreffen,
    • Bereitstellung von Personalkapazitäten,
    • Bereitstellung von Publikationen der Stiftung,
    • Durchführung oder Unterstützung von örtlichen Veranstaltungen und Konferenzen,
    • Recherche und Nutzbarmachung von Expertenwissen.

    Grundsätzlich können Stiftungen und Kommunen die konkreten Formen ihrer Zusammenarbeit frei vereinbaren.

  5. Bei einer lokalen Grundpatenschaft stehen die Stiftungen in „sympathischer Halbdistanz“ zur Kommune und bleiben in ihrem bürgerschaftlichen Engagement unabhängig. Sie verfügen nicht über eine Musterlösung oder “Blaupause“ für die anstehende Entwicklungsaufgabe, sondern erklären sich bereit, an einer adäquaten Lösung für ein angemessenes kommunales Bildungsmanagement beratend und unterstützend mitzuwirken.

  6. Eine lokale Grundpatenschaft für eine Kommune kann auch durch mehrere Stiftungen wahrgenommen werden, die dann einen örtlichen “Stiftungsverbund“ bilden. Mindestens eine dieser Stiftungen vertritt den örtlichen Stiftungsverbund im Stiftungsverbund auf nationaler Ebene.


    Stand: Dezember 2008

 

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