Je unterschiedlicher das Aufgabenspektrum bereits in den jeweiligen Aktionsfeldern verstanden wird, desto schwieriger ist es, einheitliche Schnittstellen und Abgrenzungen zwischen den beiden Themenbereichen festzulegen. Aus diesem Grund wurde in der Arbeitsgruppe zunächst der Frage nachgegangen, welche Aufgaben jeweils im Bereich der „Bildungsberatung“ und dem „Übergangsmanagement“ zu erbringen sind. Anschließend wurde die Frage nach den Schnittmengen und Unterschieden in den beiden Tätigkeitsfeldern diskutiert.
Als erstes Diskussionsergebnis kann festgehalten werden, dass die „Übergangsmanagerin“ bzw. der „Übergangsmanager“ stärker in der Beratung von Institutionen und die „Bildungsberaterin“ bzw. der „Bildungsberater“ stärker in der Beratung von Ratsuchenden gesehen wird. Dabei wird jedoch insbesondere die Bildungsberatung in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich verstanden und umgesetzt. Während in einigen Kommunen Koordinierungsaufgaben im Vordergrund stehen („Bildungsberatungskoordinatorin“ bzw. „Bildungsberatungskoordinator“), liegt der Fokus in anderen Kommunen eher auf der Durchführung von Beratungsgesprächen. Zudem herrscht wenig Einigkeit über die Zielgruppen: Mancherorts versteht sich Bildungsberatung mehr als Weiterbildungsberatung für Erwachsene, andernorts eher als Orientierungsberatung für alle Bürgerinnen und Bürger.
Als nächster Schritte wird zu diskutieren sein, wie die Zusammenarbeit und Kommunikationsflüsse zwischen den Handlungsfeldern „Bildungsberatung“ und „Übergangsmanagement“ verbessert werden können und was das kommunale „Bildungsmanagement“ und das kommunale „Bildungsmonitoring“ hierzu beitragen können.
Präsentationen zu dieser Arbeitsgruppe:
Zusammenfassung der Präsentationen in AG 2